AGB

Diese allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung , sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlcih aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Unter- bzw. Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorhergen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.


Sommerhaus – Zeeland AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir freuen uns Sie in unserem Ferienhaus begrüßen zu dürfen. Untenstehend finden Sie die aus rechtlichen Gründen zum beiderseitigen Schutz notwendigen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Aufenthalt. Erforderliche Ausnahmen oder berechtigte Einwände können selbstverständlich besprochen werden.

1. Vertragsabschluss

Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zu Stande, indem wir Ihre Buchung (telefonisch, per Post, per Internetbuchung oder E- Mail) annehmen und Sie hierüber durch Versendung einer Buchungsbestätigung informieren.

2. Datenschutz

Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten der Nutzer verweisen wir auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung.

3. Gästezahl / Nutzung

Das Ferienhaus ist für 2 bis maximal 6 Personen ausgelegt. Die Anzahl der Gäste wird bei Buchung angemeldet. Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen vorher beim Vermieter angekündigt werden. Eine Weitervermietung/ Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.

4. Anreise / Abreise

Das Ferienhaus steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung, i.d.R. in Ouddorp, Stenenbaak 5 bei unserem Verwalter Herrn Huijsmans. Wir bitten Sie, ein Anreisefenster von 15 bis 17 Uhr einzuhalten. Ist dies nicht möglich informieren Sie bitte Herrn Huijsmans telefonisch unter

0031 187 68 31 62  um einen gemeinsamen Termin für die Schlüsselübergabe zu vereinbaren. Die Abreise muss bis 10:30 Uhr erfolgen. 

Die Endreinigung von 80,00 Euro wird bei unserem Verwalter Herrn Huismann direkt bezahlt, ebenso die Hundegebühr.

Herr  Huismann nimmt bei Anreise eine Kaution von 100,-Euro in bar, diese bekommen Sie bei der Abreise wieder, wenn alles

in Ordnung ist.

5. Mietpreis

Als Mietpreis gilt der vereinbarte Endpreis.

6. Zahlung

Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 50% der Mietsumme auf das genannte Konto zu überweisen.

Nichtzahlung der Anzahlung gilt als Rücktritt des Mieters.

Der restliche Mietpreis ist bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu entrichten.

Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage,

ist der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsabschluss auf das genannte Konto zu überweisen oder – nach Vereinbarung – bei Ankunft vor Bezug des Ferienhauses in bar zu entrichten.

Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt in diesem Fall einer Stornierung gleich,

es entfällt der Anspruch auf Nutzung des Ferienhauses und 100% des vereinbarten Mietpreises werden fällig.

7. Kurtaxe

Die Kurtaxe wird durch den Vermieter für alle Gäste direkt an die Gemeinde abgeführt.

8. Rücktritt / Umbuchung / Ersatzmieter

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung oder Ersatzmieter stellen.

Die Erklärung zu Rücktritt/ Umbuchung/ Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich ( per Post, Fax oder E-Mail ) eingeht.

Der Vermieter verpflichtet sich im Falle eines Rücktritts zum Versuch, das Ferienhaus neu zu anzubieten und erneut zu vermieten.

Soweit das Ferienhaus neu belegt werden kann, wird dem Gast die zuvor geleistete Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro erstattet.

Gelingt die Neubelegung nicht, gelten nachfolgende Rücktrittspauschalen:

• bis 4 Wochen vor Mietbeginn 50% des Mietpreises

• bis 2 Wochen vor Mietbeginn 75% des Mietpreises

• danach 100% des Mietpreises

Bei einer bereits geleisteten vollständigen Mietvorauszahlung wird der Restbetrag erstattet.

Bei Nichtanreise ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung behält der Vermieter das Recht (24 Stunden nach Anreisetermin),

das Ferienhaus weiter zu vermieten.

Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr.

Werden auf Wunsch des Mieters Änderungen in Bezug auf den Anreisetermin (Umbuchung) vorgenommen

oder lässt sich der Mieter durch einen anderen Mieter ersetzen,

wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro pro Auftrag in Rechnung gestellt.

9. Nichtbereitstellung

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienhauses infolge höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, dem Gast eine schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten: •

bei Absage bis 2 Monate vor Mietbeginn 50,00 Euro

• bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 150 Euro

• bei späterer Absage 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 200,00 Euro.

Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Mietvertrag.

10. Schadenmeldung / Haftungsregelungen

Der Mieter ist verpflichtet, jegliche Schäden (z.B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes etc.), die während der Mietzeit entstanden sind,

bei Rückgabe des Ferienhauses anzuzeigen.

Er haftet selbst für verursachte Schäden am Ferienhaus während seiner Nutzung in voller Höhe.

Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht.

Der Mieter hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.

Der Vermieter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters einschließlich PKW.

Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden,

eine Preisminderung ist ausgeschlossen.

Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

11. Reklamationen

Stellt der Mieter bei Bezug des Ferienhauses fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet,

diese unverzüglich (spätestens jedoch nach 3 Tagen) zu melden.

Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr gelten gemacht werden.

Mängel werden in der Regel sofort beseitigt.

12. Tiere

Haustiere sind nach vorhergehender Absprache erlaubt.

13. Rauchen

Das Rauchen im Haus ist grundsätzlich nicht gestattet.

14. Zuwiderhandlung

Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor, das Mietverhältnis zu beenden ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.

15. Sonstiges / Allgemeines

Der Vermieter ist berechtigt, das Ferienhaus bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten.

Die Benutzung der Wege zum Ferienhaus, dies schließt sowohl die Außenanlage als auch das Treppenhaus ein,

erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt ebenso für die Benutzung des zugehörigen Außengrundstücks, der Feuerstelle und des Grills.